Ausfuhranmeldung
Für den Versand von Waren in Nicht-EU-Staaten wird von den deutschen Zollbehörden ab einem bestimmten Warenwert eine Ausfuhranmeldung verlangt.
Das Formblatt zum Ausfüllen finden Sie im unseren Downloadbereich unter “Ausfuhranmeldungsformular“ oder bei allen Zollstellen, der IHK und im Buchhandel.
Ausfuhranmeldung ab 1.000 EUR
Ab einem Warenwert von über 1.000 EUR ist grundsätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Zoll bei der Ermittlung des Warenwerts Ihren kompletten Tagesversand an eine Empfängerfirma innerhalb eines Landes zugrunde legt, auch wenn die Sendungen an verschiedene Standorte ausgeliefert werden.
Vorab gestempelte Ausfuhranmeldung ab 3.000 EUR
Ab einem Warenwert von über 3.000 EUR wird eine durch die Abgangszollstelle vorab gestempelte Ausfuhranmeldung notwendig.







